c2r.atby Blutonium Cars

AGB – Vermietung

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für die Vermietung von Wohnwagen, Camper Vans, Fahrzeugen, Anhängern und Arbeitsbühnen (nachfolgend „Mietsache“) durch c2r.at / Blutonium Cars.

2. Voraussetzungen

  • Mindestalter des Mieters: 21 Jahre
  • Gültiger amtlicher Lichtbildausweis
  • Gültige Fahrerlaubnis (je nach Mietsache)

3. Kaution

Für jede Vermietung ist eine Kaution zu hinterlegen. Die Höhe richtet sich nach der Mietsache und wird vor Übergabe bekanntgegeben. Die Kaution dient zur Absicherung von Schäden, Mehrkilometern, Reinigungsaufwand, fehlendem Zubehör, Maut/Strafen sowie sonstigen Forderungen.

4. Selbstbehalt / Versicherung

Soweit eine Versicherung besteht, gilt ein Selbstbehalt. Der Mieter trägt den Selbstbehalt im Schadenfall sowie alle Schäden, die nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind (z.B. grobe Fahrlässigkeit, unsachgemäße Nutzung, Überladung, falsche Ladungssicherung).

5. Nutzung – Privatbereich

Die Nutzung erfolgt grundsätzlich im Privatbereich. Eine gewerbliche Nutzung ist nur nach schriftlicher Vereinbarung zulässig.

6. Anhänger – Ladung & Sicherung

Der Mieter ist allein verantwortlich für die Auswahl, Verladung, Sicherung und Kontrolle der Ladung. Keine Haftung für Schäden an transportierten Gütern oder durch unsachgemäße Ladungssicherung.

7. Arbeitsbühnen – Einsatz & Haftung

Arbeitsbühnen dürfen nur von geeigneten, eingewiesenen Personen verwendet werden. Der Einsatz erfolgt auf eigenes Risiko. Keine Haftung bei Unfällen, Bedienfehlern, unsachgemäßer Verwendung oder Missachtung von Sicherheitsvorschriften.

8. Übergabe / Rückgabe

Die Mietsache ist in gereinigtem und ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Fehlendes Zubehör, Beschädigungen oder außergewöhnliche Verschmutzungen werden dem Mieter in Rechnung gestellt und können mit der Kaution verrechnet werden.

9. Haftungsausschluss

Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Fehlbedienung, Missachtung von Vorschriften, Überladung oder ungesicherte Ladung entstehen, wird keine Haftung übernommen. Gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.